Wednesday, December 16, 2009

Caso Paulo Oliveira vai a julgamento na Suíça


Suíça é tida como um dos países mais seguros do mundo (foto Sandra Mezzalira Gomes Basiléia, maio 2009)

O caso da brasileira Paula Oliveira de 27 anos começou a ser julgado hoje, quarta-feira, na Suíça. Paula alegou em fevereiro que teria sido atacada por neonazistas. Alegou na época que estava grávida de gêmeos e devido a agressão, teria perdido os bebês.

A imprensa e o governo brasileiro (a autora deste blog, infelizmente, inclusive) acreditou e noticiou a versão dela como fato verídico. Acabou cometendo "uma barriga" coletiva, como se diz no jargão jornalístico quando algo falso é noticiado.

A polícia local conseguiu a confissão de Paula alguns dias depois, na qual ela admitia ter "inventado" a história. Exames comprovaram que a tese da gravidez também era mentira.

O caso gerou certo desconforto diplomático entre o Brasil e a Suíça.



Foto tirada em Berlim na última visita do presidente Lula, agora em novembro. Em fevereiro, o governo brasileiro acreditou na versão de Paula e pediu "atitudes" ao governo suíço (foto: Sandra Mezzalira Gomes)

Agora, Paula aparece nos tribunais com outra versão, dizendo que estava sob pressão e tenta desmentir a confissão. No Brasil, já foi alegado que ela tem problemas mentais.

A imprensa suíça acompanha o caso com interesse, como a reportagem publicada hoje no Tages Anzeiger e reproduzida logo abaixo, enviada por email por um leitor.

Este leitor, aliás, um suíço, acompanhou todo o caso e me alertou que poderíamos estar cometendo um erro acreditando na brasileira. Ele tinha razão e sou grata pelo alerta.

O jornal suíço relatou "ao vivo" do Tribunal o que se passou na sala de julgamento. A reportagem, colada abaixo, está cheia de detalhes do processo. Entre eles, as falas do advogado da brasileira que relatam que ela teve um "delírio" e teria sim sofrido o ataque mas estava "sob choque" e por isso confessou o contrário. A defesa alega ainda que a carreira e o relacionamento da advogada teriam sido prejudicados com o fato e a divulgação pela mídia. Os custos, que são estimados em mais de 25 mil francos suíços, ela quer que o Estado assuma e pede ainda para sair "livre".

O outro lado da história, no entanto, é que ela teria mentido ao namorado que estava grávida, para conseguir o casamento. Quando se viu sem outra saída, teria planejado a simulação de um ataque para poder alegar um aborto espontâneo.

Acompanhe demais detalhes desta primeira etapa do julgamento abaixo, nas reportagens de hoje sobre o caso em português e alemão.

http://oglobo.globo.com/pais/mat/2009/12/16/paula-oliveira-desmente-confissao-em-julgamento-na-suica-915234258.asp



http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/zuerich/region/Das-Urteil-im-Fall-Paula-O-wird-heute-eroeffnet/story/26687917


Das Urteil im Fall Paula O. wird heute eröffnet

Von Simon Eppenberger.

Mit einem langen Plädoyer will der Anwalt einen Freispruch für die Brasilianerin. Doch die Vorwürfe gegen Paula O. sind happig: Sie soll ihre Lügengebäude über lange Zeit geplant haben. Tagesanzeiger.ch berichtet live aus dem Gerichtssaal.


13.20 Das Urteil wird laut der Richterin nach 15.30 Uhr eröffnet. Zum Schluss nimmt Paula O. Stellung zu ihrer Medienpräsenz: «Ich habe nie eine Erklärung abgegeben oder Fotos von mir veröffentlicht. Nach dem ganzen Presserummel kann ich mir nicht vorstellen, in absehbarer Zeit wieder als Juristin arbeiten zu können. Ich habe immer mit Vorverurteilungen leben müssen, obwohl ich erst heute vor das Gericht trete.» Sie streitet ab, jemals auf eine Unfall- oder Invaliden-Entschädigung aus gewesen zu sein.

13.14 «Ihr Freund hat sie zum Teufel geschickt», sagt Anwalt Müller. «Die Geschichte hat eine Familienkrise ausgelöst und ihre Karriere als Juristin ist zerstört.» Damit schliesst er sein Plädoyerund die Forderung des Freispruchs. Inzwischen hat der Vater seinen Schoko-Snack aufgegessen.

12.55 Paula O.'s Vater isst im Gerichtssaal einen Schock-Snack, den er sich während der Verhandlung von draussen reinholte. Währ end der Anwalt seit rund einer Stunde die Angeklagte als schuldunfähig darzustellen versucht, raschelt der Vater mit der Verpackung des Snacks. Die Richterin lässt sich davon nicht stören, stützt den Kopf in die Hände und lauscht den Ausführungen.

12.47 Der Vater von Paula O. hat sich wieder neben die Angeklagte gesetzt. Mit dem Bild der Schnittwunden, das er den brasilianischen Medien zustellte, hatte er den Fall publik gemacht und für internationale Empörung gesorgt. «Sie hat unter einer dissoziativen Gedächtnisverlust-Episode gelitten», hält laut Anwalt eine Frau Doktor Garcia in einem Gutachten von Ende Februar 2009 fest. Anschliessend sei Paula O. noch im Februar in die Psychiatrische Uniklinik Zürich eingetreten.

12.36 «Paula O. hat den Vorfall in ihrem Kopf tatsächlich so erlebt und deshalb die Behörden nicht vorsätzlich getäuscht», sagt Anwalt Müller. Er bezweifelt, dass die 27-Jährige sich aufgrund ihres Zustands straff ällig verhalten habe. «Es mangelt an einem Vorsatz.» Er bezeichnet das ausführliche Guthaben als mangelhaft und damit nicht aussagekräftig. Damit widerspricht er dem Staatsanwalt diametral. Dieser anerkennt das 20'000 Franken teure Gutachten und ist der Meinung, Paula O. habe die Lügen über ihre Schwangerschaft und den Angriff bewusst und von langer Hand geplant.

12.29 Der Anwalt nimmt die Brille von der Nase, stützt die Hände auf das Rednerpult und sagt: «Was wäre, wenn Paula O. sich die Verletzungen viel früher zugefügt hätte?» Er setzt die Brille wieder auf und schaut zur Richterin. «Paula O. weiss nicht, was an diesem Abend genau vorgefallen ist. Das lässt sich aus dem Gutachten ableiten. Und der Staatsanwalt weiss auch nicht, was passierte.»

12.24 Das psychiatrische Gutachten über Paula O. hat die Uni Bern erstellt. Diagnostiziert wird neben der narzisstischen Persönlichkeitsstörung eine «Pseudologia fantastica». Der Anwa lt will offenbar darauf hinaus, dass Paula O. nicht einsichtsfähig ist.

12.16 «Zurück nochmals zum Delirium», sagt der Anwalt und legt eine Pause ein. In seinem Plädoyer fehlt der rote Faden, immer wieder unterbricht er seine Ausführungen und schaut auf das Blatt vor ihm. Der Dolmetscher hat den Kopf auf die Hand gestützt, die rund 20 anwesenden Journalisten haben aufgehört, die Aussagen zu notieren. «Bei jüngeren Menschen tritt ein Delirium auf, wenn psychische Störungen vorliegen, sagt der Anwalt weiter. «Es ist schwierig zu erkennen, wahrscheinlich auch für die begutachtende Psychiaterin.» Er zählt zahlreiche weitere medizinische Probleme auf, unter denen Paula laut Ärzten leide. Der Vater verlässt den Saal, Paula O. sitzt reglos auf dem Stuhl.

12.10 Ein leises Lachen geht durch die anwesenden Zuschauer, als Anwalt Müller sagt, er werde nun die einzelnen Krankheiten behandeln und näher ausführen. Er stockt bei der medizinische n Abhandlung über Entzündungen des zentralen Nervensystems, Bewusstseinsstörungen, seltene Anfällen, schwierig zu stellende Diagnosen. Es wird nicht klar, worauf der Anwalt hinaus will.

12.04 Das erste psychiatrische Gutachten von Paula O. wurde laut dem Anwalt erst fünf Monate nach dem Vorfall erstellt. Er bringt die Erbrankheit Systemischer Lupus ins Spiel und sagt, da diese schubweise auftrete, sei eine so späte Untersuchung nicht aussagekräftig.

12.00 «Paula O. hat die Polizei nicht in die Irre geführt, sondern erzählt, was sie erlebt hat: Den Überfall in ihrem Kopf», sagt ihr Anwalt. «Hilfe benötigte sie, so oder anders: Entweder war sie überfallen worden, oder bereit, sich mit 220 Schnitten zu verletzen.»

11.55 «Brauche Hilfe, bin beim Bahnhof Stettbach, die Türe ist abgeschlossen», schreib Paula O. ihrem Freund T. via Handy. Zuvor hatte sie sich 38 Minuten lang nicht gemeldet. «In dieser Zeit soll sich Paula O . in die Bahnhofstoilette begeben, ausgezogen, 220 Schnitte zugefügt und dem Freund anschliessend ein SMS geschickt haben», sagt Anwalt Müller. Er stellt in Frage, dass dies in der angegebenen Zeit überhaupt möglich war. Laut Untersuchung der Polizei fehlten Blutspuren, die gemäss dem Anwalt vorhanden sein sollten. Seine Begründung: Sie hatte Schnitte im Gesicht und an anderen Körperstellen, die zu starken Blutungen führen mussten.

11.46 Nach einer kurzen Pause geht die Verhandlung gegen die Brasilianerin weiter. Ihr Anwalt Roger Müller verlangt den «vollumfänglichen Freispruch» und die Übernahme der Kosten durch die Staatskasse. Eine Entschädigung verlangt die Angeklagte keine. «Die weiteren Beweise sind zuzulassen, die Verhandlung zu vertagen und die Pass- und Schriftensperre ist unverzüglich aufzuheben», sagt Roger Müller weiter. Auf die erwähnten neuen Beweise geht er vorerst nicht ein.

11.33 «Das Verschulden der Angeklagten wiegt schwer», sagt der Staatsanwalt. «Die Begründung, eine physische Erbkrankheit habe zur ihrem Verhalten geführt, ist laut Gutachten nicht gegeben.» Demnach leidet Paula O. «an einer narzistischen Persönlichkeitsstörung», sagt der Staatsanwalt. Doch sie sei vollumfänglich fähig, das Unrecht ihrer Tat einzusehen. Laut Gutachten besteht eine mittelgradige Verminderung der Schuldfähigkeit. «Unter Würdigung aller Gründe ist die bedingte Bestrafung der studierten Juristin gerechtfertigt», sagt der Staatsanwalt abschliessend.

11.28 Paula O. sagte dem Staatsanwalt, dass sie bereits ein Kinderzimmer eingerichtet hatte – obwohl sie die Schwangerschaft nur vorgetäuscht hatte. Ihr damaliger Freund sei nicht erfreut gewesen über den Nachwuchs, habe jedoch einer Hochzeit zugestimmt. Mit weiteren Lügen in der weiteren Vergangenheit wollte sie offenbar Mitleid erregen. Sie erzählte unter anderem von einem früheren Partner, der bei einem Flugzeugabstu rz ums Leben kam. Wie alt dieser war, konnte sie jedoch nicht sagen.

11.22 Die Angeklagte wollte nicht die SVP anschwärzen, sondern handelte aus persönlichen Gründen, sagt der Staatsanwalt. Demnach schickte sie vor dem erfundenen Angriff ein MMS an ihren Freund, das ein Ultraschallbild ihres Bauches zeigen und belegen sollte, dass sie schwanger sei. «Du bist Papa», schrieb sie dazu. Sie beharrte so lange auf der Schwangerschaft, die erfunden war, bis sie nicht mehr leugnen konnte, gelogen zu haben. Um einen Ausweg aus dem Lügengebäude zu finden, entwarf sie die neue Lüge des Angriffs der Neonazis mit den Tritten gegen ihren Bauch, welche zum Verlust der Zwillinge geführten haben sollen.

11.15 Gemäss den Schilderungen des Staatsanwalts hat Paula O. eine umfangreiche Geschichte erfunden. Sie erzählte der Untersuchungsbehörde, ihre Frauenärztin habe sie in einem Hotel untersucht und dort die Ultraschallbilder gemacht. Offenbar plante sie b ereits die Hochzeit mit ihrem damaligen Freund. Später stellte sich heraus, dass sich nie jemand unter dem Namen der angeblichen Ärztin in einem Zürcher Hotel aufgehalten habt. Die Ultraschallbilder hat Paula O. via Google gefunden und aus dem Internet heruntergeladen. «Paula O. baute ein grosses Lügengebäude», sagt Staatsanwalt Frei. Die Angeklagte schaut mit ihrem Anwalt auf Unterlagen, die vor ihnen auf dem Tisch liegen.

11.09 Staatswanwalt Frei schildert Details aus der Vernehmung. «Demnach gab Paula O. an, einige Zeit nach dem angeblichen Angriff eines Nachts schreiend und blutüberströmt aufgewacht zu sein. Sie sagte, ein Tuch über dem Gesicht gehabt zu haben. Deshalb habe sie ihre Verletzungen nicht sehen können. Anschliessend gab sie an an, die Schnittverletzungen, viele davon im Intimbereich, seien ihr zugefügt worden», sagt der Staatsanwalt.

10.50 Die Angeklagte verfolgt mit gesenktem Blick die Ausführungen des Staatsanwalts. Sie macht einen nervösen Eindruck, rutscht auf dem Stuhl hin und her, stützt den Kopf in die Hände, dann kaut sie an den Fingernägeln oder reibt sich die Hände. wie viel sie versteht ist nicht klar, der Dolmetscher schweigt.

10.39 Der Staatsanwalt tritt auf und verlangt, Paula O. für die Irreführung der Rechtspflege mit einer bedingten Geldstrafe von 12'600 Franken und einer Busse von 1000 Franken zu verurteilen. «Auf den ersten Blick ist die Geschichte tragisch, doch aufgrund der vorliegenden Fakten hat sie die Sache konsequent geplant, um sich ins Zentrum des Geschehens zu spielen. Dass die Lügen aufflogen und sich viele Menschen im In- und Ausland dafür interessierten, konnte sie nicht wissen», sagt der Staatsanwalt.

10.35 Die Brasilianerin will ihren Pass und die Schriften zurück. «Ich kann mich nicht einmal ausweisen, wenn mir etwas zustösst», sagt sie vor dem Gericht. Deshalb bin ich seit 10 Monaten eine Unperson. Sie beantragt , die Blockade der Ausweise aufzuheben. Trotzdem will sie in der Schweiz bleiben. Die Richterin nimmt es zur Kenntnis.

10.31 «Ich brauche Zeit, die Umstände zu klären», sagt Paula O. auf die Frage, was sie zur Anklage der Irreführung der Rechtspflege sagt. «Ich möchte mich erinnern können, was wirklich passiert ist. Falls sich die Dinge anders zugetragen haben, muss ich daran arbeiten, dass sich das nicht wiederholt.»

10.26 Nach einem anfänglich zurückhaltenden Auftreten wird Paula O. lebendiger, gestikuliert mit den Händen und redet mit festerer Stimme. Sie kritisiert, das psychologische Gutachten sei zu spät gemacht worden. Ihre braunen Haare sind mit Gel nach hinten gekämmt, sie trägt eine schwarze Brille und schwarze Kleider.

10.16 Am 6. März 2009 hatte die Angeklagte neue Schnittverletzungen, sagt die Richterin. «Wie ist es dazu gekommen?» «Ich habe eine Erinnerung an dieses Ereignis, aber ich bin nicht sicher, o b es sich so zugetragen hat, weil ich damals schon festgestellt hatte, das einige Dinge nicht zusammenpassten», sagt Paula O.. «Können Sie das nochmals wiederholen», sagt die Richterin. «Ich habe schon eine Erinnerung, aber ich will nichts Näheres sagen, weil ich nicht sicher bin, ob es sich so zugetragen hat. Ich bin nochmals angegriffen worden, doch die Dinge passten nicht mehr zusammen», sagt Paula O.

«Danke Trepp», stand auf den Beinen geschrieben», sagt die Richterin. «Wie kam es dazu?» «Ich weiss es nicht», sagt die 27-Jährige. «Es passt einfach nicht zusammen.» Insgesamt weist die Frau offenbar 220 Schnittverletzungen auf.

10.10 Richterin Eleonora Lichti will wissen, ob die Schilderung des Angriffs, bei dem ihr 200 Schnittverletzungen zugefügt und gegen den Bauch getreten worden sein soll, der Wahrheit entspricht? Die Tritte sollen laut Paula O. dazu geführt haben, dass sie Zwillinge im dritten Monat verloren habe. Zu den Schnittv erletzungen gibt sie an, dass diese nicht von Drittpersonen stammen. Doch bei den Tritten gegen den Bauch besteht sie auf der Version eines Angriffs: «Es ist die Wahrheit, die in meinem Kopf gespeichert war», sagt Paula O..

9.59 «Ich habe keine Erinnerung an den Vorfall. Drittpersonen haben mir die Verletzungen zugefügt», sagt Paula O. vor der Einzelrichterin.

9.56 Die Richterin fragt, welche Diagnose die Ärzte ihr gestellt haben. Ich habe Desoziation, sagt Paula O. Dank Gesprächstherapie und medikamentöser Behandlung sei sie inzwischen stabiler.

9.50 Die Angeklagte gibt an, bereits seit Februar 2008 in psychiatrischer Behandlung zu sein. Auf die Fragen der Richterin antwortet sie in klarer Stimme. Ein Dolmetscher übersetzt vom Deutschen ins Portugiesische und umgekehrt.

9.43 Die Richterin befragt sie nach ihren persönlichen Verhältnissen. Die 27-Jährige gibt an, von Dübendorf nach Zürich gezogen zu sei n. Sie lebt in einer knapp 4000 Franken teuren Wohnung, zusammen mit zwei Mitbewohnern.

9.33 Paula O. ist in Begleitung ihres Anwalts Müller in den Gerichtssaal getreten. Sie ist mit einem schwarzen Schal halb vermummt. Sie setzt sich und zieht den Schal vom Kopf.

Die Verhandlung gegen Paula O. hat begonnen. Sie ist der Irreführung der Rechtspflege angeklagt. Die Brasilianerin hatte angegeben, von Neonazis überfallen worden zu sein, welche ihr die Buchstaben «SVP» in Bauch und Beine geritzt haben sollen. Zudem war sie nach eigenen Angaben mit Tritten in den Bauch traktiert worden. Dies habe eine Fehlgeburt ihrer Zwillinge ausgelöst. Später stellte sich heraus, dass die Geschichte frei erfunden war. Paula O. hatte sich die Verletzungen selber zugefügt.

Der Staatsanwalt Marcel Frei beantragt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken. Die Angeklagte anerkennt die Anklage nicht. Der Verteidiger hat angekündigt, er werde vor Gericht weitere Beweisanträge stellen.

Kosten in unbekannter Höhe

Der Fall sorgte nicht nur in Brasilien für Aufregung, sondern beschäftigte auch die hiesigen Politiker. Die SVP verlangte wiederholt die Ausweisung der Frau. Die Zürcher Kantonsregierung machte allerdings klar, dass dies rechtlich gar nicht möglich sei, solange ein psychiatrisches Gutachten erstellt werde. Und ein solches sei vorgeschrieben in einem derartigen Fall.

Wie viel die Geschichte den Kanton Zürich gekostet hat, ist bisher nicht klar. Die Strafuntersuchung kostete laut Regierungsrat rund 7400 Franken, die Kosten für das psychiatrische Gutachten seien auf rund 20'000 Franken zu schätzen. Der Aufwand für die psychiatrische Klinik wird der Krankenversicherung der Frau in Rechnung gestellt.

Im Zusammenhang mit dem Fall ist noch eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung hängig: Sie will klären, wie ein Ei nvernahmeprotokoll der Zürcher Stadtpolizei an die «Weltwoche» gelangt ist.

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