Wednesday, December 16, 2009

Paula é considerada culpada

Agora a tarde foi dado o veredito do caso Paula Oliveira (veja outro post com a história completa publicado hoje): culpada. Leia abaixo o caso publicado na imprensa brasileira e suíça.

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Schuldspruch-fuer-eine-Luegnerin-21988732

Schuldspruch für eine Lügnerin
von Amir Mustedanagic, Zürich
Das Gericht hält Paula O. für schuldig: Sie hat mit ihrer erfundenen Geschichte einer Naziattacke Polizei und Justiz hinters Licht geführt. Die Brasilianerin erhält eine bedingte Geldstrafe und muss happige Verfahrenskosten tragen.

Von der glücklichen Juristin zum realen Opfer einer fiktiven Attacke: Zeugnisse einer traurigen Geschichte.


«Ich bin vorverurteilt worden», sagte die 27-jährige Juristin noch vor Urteilsverkündung. Doch nun ist es klar: Auch das Gericht hat die Lügengeschichten von Paula O. nicht geglaubt. Mit der erfundenen Attacke hat sie nicht nur die Polizei an der Nase herumgeführt, sondern auch die Justiz veräppelt. Das Gericht spricht eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken, also total 10'800 Franken, aus. Doch richtig weh tun werden die Verfahrenskosten, die Paula O. zu tragen hat: Alleine das psychiatrische Gutachten hat 20'000 Franken gekostet. Ihr Verteidiger hatte zuvor einen Freispruch gefordert- zumindest nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten». Seine Mandantin könne zeitweise Realität und Irrealität nicht voneinander unterscheiden, so der Anwalt von Paula O.

Das Gericht liess sich aber nicht beirren: Gestützt auf die medizinischen Gutachten seien diese Ausführungen unglaubhaft, urteilte die Einzelrichterin Eleonora Lichti. Der Verteidiger Roger Müller wollte sich nach dem Prozess nicht äussern. Er verschwand kommentarlos an den wartenden Medien vorbei. Paula O. kann den Entscheid in den kommenden zehn Tagen anfechten.

«Ein jämmerlicher Versuch, sich zu retten»

Zufrieden zeigte sich Staatsanwalt Marcel Frei. Er wollte den Urteilsspruch nicht im Detail kommentieren, sei aber zufrieden. Er nahm Paula O. die Psychosen von Anfang an nicht ab: In seinem Plädoyer zeichnete er ein Bild der Angeklagten, welches eine «gezielte, planmässige und ins Detail durchdachte» Täuschung zeigt. Er vermutet sogar, die Brasilianerin habe erst im Nachhinein eine psychische Störung geltend gemacht. Das medizinische Gutachten habe bei ihr keinerlei dissoziative Störungen zum Tatzeitpunkt festgestellt, so der Staatsanwalt. Ausserdem habe Paula O. ihm gegenüber gestanden und detailiert geschildert, wie es zu den Selbstverletzungen kam. Als Motiv gab er die Täuschung ihres Freundes an: Sie habe dem Freund vorgemacht, schwanger zu sein mit Zwillingen. Der Freund habe sich sehr gefreut und ihr einen Heiratsantrag gemacht. «Sogar das Kinderzimmer ist schon eingerichtet gewesen», so der Anwalt weiter. Doch nur zwei Tage nach der Tat hätten Paula O. und ihr Freund einen Termin bei der Gynäkologin gehabt. «Ihre Lüge wäre aufgeflogen, deshalb hat sie dieses noch grössere Lügengebilde aufgezogen», so der Anwalt. «Das Ganze war ein jämmerlicher, hilfloser Versuch, sich zu retten», so Marcel Frei.

Keine Lügengeschichte, sondern falsche Realtitätsvorstellung?

Ihr Verteidiger widerspricht diesen Ausführungen vehement: Ihr Freund habe sie bereits zuvor «zum Teufel geschickt, als er von der Schwangerschaft erfuhr», so Roger Müller, Anwalt von Paula O. Die zentrale Frage sei nicht, ob es einen Überfall gegeben, sondern ob Paula tatsächlich an alle diese Dinge geglaubt habe. Die angebliche Schwangerschaft sei dann nämlich kein Motiv, findet er. «Es gibt genügend Beispiele für eingebildete Schwangerschaften», so der Anwalt. Unter diesem Aspekt und angesichts der zahlreichen neuen Gutachten über die Angeklagte stelle sich doch die Frage, ob sie die Justiz getäuscht habe oder tatsächlich von diesem Punkt ausgegangen sei. Er monierte, dass das rechtmedizinische Gutachten erst fünf Monate nach dem Zwischenfall erstellt und dass der Fall nicht bis ins letzte Detail geklärt worden sei. «Wir wissen aus den medizinischen Akten, dass solche Anfälle schubweise kommen können, aber wir wissen nicht, wann oder wo Paula sich die Verletzungen zuzog», so Müller. Das bedeute, dass Paula in einer Affekthandlung diese Tat ausgeführt habe und ihre psychologischen Probleme sie hätten glauben lassen, es sei ein Überfall.

Für den Verteidiger ist deshalb entscheidend: «Hat Paula zum Tatzeitpunkt daran geglaubt?» Sollte dies so sein, wäre es keine Irreführung, sondern ein Sachirrtum. «Wie hätte sie etwas anderes sagen sollen, wenn es für sie die Wahrheit war?» Für ihn ist deshalb klar: «Meine Mandantin ist unschuldig und nicht straffähig.» Die Geschichte habe genügend Schaden angerichtet: Sie habe die Familie O. in eine Krise gestürzt und die Karriere von Paula als Juristin zerstört.

Zum Schluss der Plädoyers kam nochmals O. selbst zu Wort: Den Medienrummel habe sie nicht gewollt. Sie habe weder Erklärungen noch Fotos veröffentlicht. «Das ganze Theater hat mir meine Zukunft zerstört, ich werde in absehbarer Zeit kaum als Juristin arbeiten können.» Genau das wolle sie aber. Sie sei niemals auf eine Unfall-, Invaliden- oder sonstige Entschädigung aus gewesen. Sie sei vorverurteilt worden.


Für Paula kam das Geständnis unter Druck zustande

In der Befragung durch die Richterin hatte Paula O. zuvor gesagt, sie könne sich «an nichts erinnern». Sie wisse nicht, was Realität und was Vorstellung sei, aber für sie habe es diesen Vorfall gegeben. «Ist das die Wahrheit?», wollte Richterin Eleonora Lichti von der Angeklagten wissen. «Ja, zumindest die in meinem Kopf abgespeicherte», entgegnete die Angesprochene. Die Richterin stutzt: «Warum haben sie dann bei der Einvernahme die Selbstverletzungen zugegeben?» Paula O. zögert. Dann sagt sie mit fester Stimme: «Ich stand unter Schock und ich wollte dem Druck der Medien entfliehen.» Man habe ihr gesagt, dass die Sache schneller vorbei sei, wenn sie gestehe. Seit dem Überfall habe sie sich in psychiatrische Behandlung begeben und nehme Medikamente.

Paula O. behauptet bestimmt, dass ihr Drittpersonen die Verletzungen zugefügt haben. Sie stellt auch das medizinische Gutachten in Frage. «Ich sage nicht, dass der Überfall so nicht passiert ist», sagte die promovierte Juristin Paula O. heute vor Gericht. Trotz monatelanger Therapie seien aber immer noch die Erinnerungen an einen Überfall in ihrem Kopf. Paula O. machte verworrene Aussagen zum angeblichen Vorfall in Stettbach. Sie bestätigte jedoch, dass sie zum Tatzeitpunkt gar nicht - wie anfänglich behauptet - schwanger war, war sich aber nicht sicher, ob sie es nicht vorher gewesen war. «Im Spital erhielt ich Medikamente, die man nach einem Abort erhält. Wieso? Wieso fehlt auf meinem Konto Geld, habe ich es für einen Abort ausgegeben?», so O.

Anklage fordert bedingte Geldstrafe für falschen Alarm

Anfang Februar 2009 hatte die 27-jährige sich beim Bahnhof Zürich-Stettbach mit einem Messer zahlreiche Schnittwunden am ganzen Körper zugefügt. Der Polizei erzählte sie, drei Neonazis hätten sie überfallen und misshandelt, worauf sie auch noch ihre ungeborenen Zwillinge verloren habe. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass sich die Frau die Schnitte auf dem Bauch selbst beigebracht haben muss. Zudem wurde eine angebliche Schwangerschaft durch gynäkologische Untersuchungen und Laboranalysen ausgeschlossen.


http://jbonline.terra.com.br/pextra/2009/12/16/e16127508.asp


Portal Terra


ZURIQUE - A Justiça de Zurique considerou culpada a advogada brasileira Paula Oliveira, 26 anos, por ter mentido à polícia suíça de que havia sido vítima de um ataque de neonazistas, em fevereiro. Ela terá de pagar uma multa, cujo valor ainda não foi divulgado. A informação é do jornal suíço 20 minuten.


A brasileira afirmou à polícia local que estava grávida e havia perdido os gêmeos que esperava no ataque de um grupo de skinheads. O corpo dela apresentava marcas de faca com as iniciais "SVP", siglas de um partido de extrema direita suíço. O caso gerou repercussão porque, inicialmente, se imaginava que Paula havia sido vítima de xenófobos.

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